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   FG Sachsen, 20.02.2013 - 8 K 1587/12   

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https://dejure.org/2013,44016
FG Sachsen, 20.02.2013 - 8 K 1587/12 (https://dejure.org/2013,44016)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.02.2013 - 8 K 1587/12 (https://dejure.org/2013,44016)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 8 K 1587/12 (https://dejure.org/2013,44016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkte Säumniszuschläge nach Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bei rechtswidrigem Bescheid und abgelehnter Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bei rechtswidrigem Bescheid und abgelehnter Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus FG Sachsen, 20.02.2013 - 8 K 1587/12
    Der erkennende Senat entnimmt dem Urteil des Bundesfinanzhofes v. 20.5.2010, V R 42/08, BStBl II 2010, 955 (insbes. Rz. 22 m.w.N., 26), dass in solchem Fall der vollständige Erlass verwirkter Säumniszuschläge begründet ist.
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Sachsen, 20.02.2013 - 8 K 1587/12
    Denn Säumniszuschläge entstehen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in dem Zeitraum nicht, in welchem die Vollziehung eines Steuerbescheides ausgesetzt ist (BFH v. 31.8.1995, VII R 58/94, BStBl II 1996, 55 ).
  • FG Münster, 07.03.2014 - 11 K 1725/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende

    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 20. Februar 2013, 8 K 1587/12, DStR 2011, 1563, Revision unter Aktenzeichen V R 52/13 anhängig) seien diese im Falle des Klageerfolges zwingend zu erlassen.

    (2) Soweit die Kl. ihr Feststellungsinteresse darauf stützen wollen, dass sie trotz der Ablehnung eines AdV-Antrages die Steuer nicht gezahlt haben und deshalb Säumniszuschläge angefallen seien, welche nach der Rechtsprechung des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 20. Februar 2013, 8 K 1587/12, juris) zwingend zu erlassen sein würden, wenn die Rechtswidrigkeit des Feststellungsbescheides festgestellt würde, kann dem ebenfalls nicht gefolgt werden.

  • VG Potsdam, 26.02.2014 - 8 K 1031/12

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Gegen eine solche Inzidentprüfung der rechtskräftigen Entscheidung im Eilverfahren spricht neben der Überlegung, divergierende gerichtliche Entscheidungen zu vermeiden, vor allem die materielle Bindungswirkung der im Eilverfahren ergangenen Entscheidung (so bereits Beschluss der Kammer vom 12. August 2013, a.a.O., Rz. 12; im Ergebnis a. A.: Sächs. FG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 8 K 1587/12 -, juris, n. rkr. ).
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